Wie alles andere ist natürlich auch das Wandern mit Bienen in Deutschland gesetzlich geregelt. Der folgende Text entstammt dem Jahresbericht des Obmanns für das Wandern mit Bienen ( Heinz Friedrich Hellbach ).
Einiges davon klingt sehr bürokratisch. Ist aber trotzdem Sinnvoll, denn schließlich will ja keiner das irgendjemand, irgendwelche Bienen irgendwo abstellt, und die meisten Leute werden auch nicht gerne gestochen. Aber es gibt auch jede Menge Leute, die sicher ganz formlos das Aufstellen von Bienenvölkern auf ihren Grundstücken erlauben.
Nur bitte vorher fragen!
Gesetzliche Pflichten
Beim Verstellen von Bienenvölkern (Wandern) über das Gebiet oder die Gemarkung einer Gemeinde/Stadt hinaus haben Imker/innen gesetzliche Vorschriften zu beachten. Geschieht dies nicht,so ist mit Anzeige und Ahndung zu rechnen.
1. Maßgebend ist die Bienenseuchen Verordnung in der aktuellen Fassung (derzeit vom 24.11.1995, BGBL.I, Seiten 1552,1553).
2.Vor dem Verstellen beantragt man eine "Amtstierärztliche Bescheinigung" (Gesundheitszeugnis) beim zuständigen staatlichen Veterinäramt. Die Völker werden im Beisein eines vereidigten Bienensachverständigen untersucht, zur Zeit nur auf Befall der Amerikanischen Faulbrut (AFB).
3. Sobald man das Gesundheitszeugnis erhalten hat, darf man die Völker zum neuen Standort bringen.
4. Vorher meldet man der Gemeinde / Stadt ( Ordnungsamt ) des neuen Standorts, dass man mit Bienen einwandern will und legt das Gesundheitszeugnis ( Kopie ) und ggf. den Gestattungsvertrag vor.
5. Wenn sich der anzuwandernde Standort in einem anderen Landkreis befindet, so muss man bei dem dortigen Veterinmäramt ebenfalls vorher die Einwanderung melden, Gesundheitszeugnis und ggf. Gestattungsvertrag in Kopien beifügen.
6. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 9 Monate sein und auch nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt worden sein.
7. Will man eine weitere Wanderung in eine andere Gemeine, ggf. in einen anderen Landkreis durchführen, sind die unter 4 und 5 genannten Meldungen erneut zu machen. Das gilt auch für die Rückwanderung.
8. Am Wanderplatz bringt man gut sichtbar und lesbar sedine Adresse und Telefonnummer ebenso das Gesundheitszeugnis (unter Foliehülle) an und vermerkt die Völkerzahl.
Imkerliche Pflichten
Aus Respekt und Solidarität zueinander sollten die Wanderimker/innen folgende Punkte beachten, um sich gegenseitig vor Streit und Schäden zu bewahren und um die Erfolge der imkerlichen Arbeit zu erhöhen.
9. Beim Landesverband Hessischer Kimker e. V., Erlenstraße 9 35274 Kirchhain, oder beim Obmann für Wanderung direkt das Bienen-Gesundheitszeugnis in Kopie einreichen und die Wander-Meldekarte beantragen. Amn erhält sie in doppelter Ausfertigung.
10. Diese Wandermeldekarte frühzeitig beantragen, sie gilt als Ausweis. Eine Kopie davon soll man in Hessen am Wanderstand anbringen.
11.Vom Grundstückseigentümer die Genehmigung zur Völkeraufstellung einholen, (ggf. Gestattungsvertrag z.B. mit einer Gemeinde oder einem Forstamt abschließen).
12.Vor dem Einwandern informiert man den dortigen Imker Kreis-oder Ortsverein. Diese können mit Hilfe des Hessischen Imkerei Katasters helfen, dass eine zu dichte Aufstellung in Nähe ortsansässiger Bienenstände oder anderer Wanderstände vermieden wird und somit die Erntechancen verbessert werden.
13.Man vermeidet bei der Wahl des Wanderplatzes die Nähe von Belegstellen und Reinzuchtgebieten.
14. Bei der Festlegung des Aufstellungsplatzes hält man ausreichend Abstand von öffentlichen Verkehrswegen, Wander- und Reitwegen, Viehweiden, Sport- und Spielplätzen. Wohn- und Erholungsgeibiete möglichst auch meiden um Streit und Unfälle zu vermeiden.
15. Die Bienenkästen unbedingt verdeckt aufstellen, um Frevel und Diebstahl vorzubeugen.
16. Je nach Standort den Jagdpächter ansprechen, um Absprachen zu treffen zur Vermeidung von Störungen.
Ratschläge für die Wanderung
Wanderung in den sehr frühen Morgenstunden oder gegen Abend durchführen, je nach Entfernung;
Bienenkästen rutsch-und kippfest verladen, Deckel und Klappen gut sichern;
auf bienendichten Sitz aller Teile achten (Krepp-Klebeband mitnehmen);
für gut Belüftung sorgen (Wandergitter, offener Gitterdrahtboden);
Schutzkleidung, Schleier, Werkzeuge, Wasserzerstäuber mitnehmen;
den Wanderplatz in geordnetem Zustand verlassen.
Für Wanderungen außerhalb Hessens gelten die Wanderregelungen des betreffenden Bundeslandes oder Imker-Landesverbandes